Themen des Stadtsenats vom 08. November 2017

• Stadt beteiligt sich an den Kosten für Notschlafstellen • Campagne Reichenau: Parkkonzept betreffend Baufeld 1
 

Stadt beteiligt sich an den Kosten für Notschlafstellen

„Alle Menschen brauchen einen warmen, trockenen Platz für die Nacht“, fasst der ressortzuständige Stadtrat Ernst Pechlaner zusammen und ergänzt: „Obdachlosen einen solchen Ort anzubieten, an dem sie schlafen können, ist unsere soziale Aufgabe.“ In Innsbruck werden in der Amraser Straße und am Schusterbergweg zwei zusätzliche Notschlafstellen betrieben, die insgesamt 95 Personen Platz bieten. Rechtsträger der beiden Einrichtungen ist das Land Tirol, die Stadt Innsbruck beteiligt sich mit einem 35-prozentigen Kostenanteil, der voraussichtlich rund 214.000 Euro umfasst. Beide Notschlafstellen sind bis 15. April geöffnet.

„Zusätzlich zu den beiden Notschlafstellen stehen in der Tiroler Landeshauptstadt für wohnungslose Personen sowie Menschen in Not mehr als 350 Schlafplätze zur Verfügung“, fügt Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer hinzu: „Durch die Zusammenarbeit vieler unterschiedlicher Personen, Organisationen und Stellen können wir für sie einen Ort schaffen, an dem sie aufgefangen werden und einfach sein können.“ Bereit gestellt werden die Schlafplätze von den Innsbrucker Sozialen Diensten (ISD), DOWAS – Der Ort für Wohnungs- und Arbeitssuchende, DOWAS für Frauen, dem Verein für Obdachlose, dem Waldhütt`l, der Caritas, dem Verein Emmaus, dem Verein Frauen helfen Frauen, der Aidshilfe, dem Tiroler Frauenhaus und dem Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche in Not (KIZ).

Der Stadtsenat sprach sich ohne Gegenstimme für die Kostenbeteiligung aus.

 

Campagne Reichenau: Parkkonzept betreffend Baufeld 1

Das Großprojekt Campagne Reichenau nimmt immer deutlichere Formen an: Geplant sind dort nach Fertigstellung aller Baufelder rund 1.000 neue Wohnungen. Ein wichtiges Thema des aktuellen Planungsstands sind die zukünftigen Parkplätze: Der Stadtsenat sprach sich in seiner Sitzung am 08. November einstimmig dafür aus, die geplanten Tiefgaragen jeweils so zu adaptieren, dass die für die jeweiligen Objekte notwendigen Tiefgaragenabstellplätze auf Eigengrund bzw. im Bereich des Bauplatzes situiert werden können.

Um zukunftsweisend und nachhaltig bauen zu können, ist außerdem eine Teiländerung des derzeit noch rechtskräftigen Raumordnungskonzepts (ÖROKO 2002) notwendig. Eine Beschlussfassung der neuen Version – des ÖROKO 2.0 – ist nämlich bestenfalls erst Ende 2018 möglich. „Es gilt bereits jetzt an die Zukunft zu denken und von Beginn an die neuen Anforderungen, die durch das neue Konzept auf uns zukommen, einzuplanen“, erklärt Planungsstadtrat Mag. Gerhard Fritz. Der Stadtsenat stimmte auch diesem Punkt einstimmig zu, sofern das erste Baufeld an der Radetzkystraße noch vor Beschlussfassung des ÖROKO 2.0 begonnen werden sollte. (DH/AA)

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