Gratis-Impfungen im Stadtmagistrat

Fall von Masernerkrankung an Innsbrucker Gymnasium

Durch die Erkrankung einer Schülerin an hochansteckenden Masern des Gymnasiums Kettenbrücke, besteht die Möglichkeit, dass sich weitere Personen infiziert haben. Bei einem Verdachtsfall ist es wichtig, dass die Betroffenen und Kontaktpersonen bei ÄrztInnen telefonisch vorher ankündigen, dass sie mit einer/einem PatientIn mit einer möglicherweise ansteckenden Krankheit zur Untersuchung kommen. So kann auf den Schutz der weiteren PatientInnen geachtet werden. „Masern können weitreichende Folgen für Erkrankte haben. Deshalb setzt die Stadt Innsbruck im Referat Gesundheitswesen das ganze Jahr über auf konkrete Bewusstseinsbildung und Vorsorge und bietet eine kostenlose MMR-Impfung für alle Innsbruckerinnen und Innsbrucker an“, betont der für das Gesundheitswesen zuständige Stadtrat Franz X. Gruber. 

Ansteckung und Krankheitsanzeichen

Das städtische Referat für Gesundheitswesen unternimmt alle notwendigen Maßnahmen um Sekundärinfektionen weitestgehend zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit, die über Tröpfchen, also beim Sprechen, Husten oder Niesen, übertragen wird. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) beträgt im Normalfall acht bis zwölf Tage. Die allgemeinen Symptome sind Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Masernausschlag.

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit

Sechs Prozent aller Erkrankten erleiden eine Lungenentzündung, jeder tausendste eine Entzündung des Gehirns mit einer Sterblichkeit von 25 Prozent und einem Risiko für schwere Folgeschäden von 30 Prozent. Besonders gefürchtet ist die meist nach einigen Jahren bei jedem Zehntausendsten auftretende SSPE, eine Gehirnentzündung, die immer tödlich verläuft. 

Warum sollten sich so viele wie möglich gegen Masern impfen lassen?

Um die Durchimpfungsrate (d. h. die Anzahl der geimpften Personen in Österreich, die ausreicht, um eine Krankheit auszurotten) zu erhöhen. Leider ist die Durchimpfungsrate in Österreich zu niedrig, sodass nicht immune Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann an Masern erkranken: Die sogenannte „Herdenimmunität“ schützt Ungeimpfte erst bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent der Bevölkerung. Wenn das Erkrankungsalter sich jedoch nach hinten verschiebt, sind die Verläufe bei älteren Kindern und Erwachsenen häufig besonders schwer. Daher gilt für jede bzw. jeden nach 1970 geborene/n ÖsterreicherIn: Wenn keine oder nur eine Schutzimpfung verabreicht wurde beziehungsweise der Impfstatus unklar ist, soll die MMR-Impfung unbedingt nachgeholt werden. Die Masernimpfung schützt verlässlich. Impfungen gegen die Masern führt das Referat Gesundheitswesen durch: Sie kann von allen InnsbruckerInnen Mo, Di, Do, Fr 08:00-11:00 Uhr gratis bezogen werden. 

Personen, die das Angebot der Mumps-Masern-Röteln-Impfung in Anspruch nehmen wollen, sind aufgefordert den Impfpass zur Klärung des Impfstatus mitzubringen. Minderjährige können nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten geimpft werden. Schwangere Frauen können nicht an der Impfung teilnehmen. Generell sollten Frauen eine Schwangerschaft nach der Impfung für mindestens vier Wochen vermeiden.
Die verabreichten Impfungen werden in das Impfregister eingetragen. Das Referat für Gesundheitswesen befindet sich im Rathaus (Eingang Fallmerayerstraße) im ersten Stock. 

Rund 5.000 Impfungen in Innsbruck

Das städtische Referat für Gesundheitswesen setzt sich das gesamte Jahr über für die Schließung von Impflücken ein. 2016 nahmen die MitarbeiterInnen rund 5.000 Impfungen vor, der Großteil davon wurde in Schulen durchgeführt. „Wir nehmen die amtsärztliche Aufsicht sehr ernst. Das Impfwesen hat sich etabliert, dennoch ist es wichtig, weiterhin die Durchimpfungsrate zu erhöhen“, appelliert Amtsleiter Dr. Hans-Peter Rammer an die InnsbruckerInnen an der kostenlosen Mumps-Masern-Röteln-Impfaktion teilzunehmen. 

Kontakt und Auskunft

Referat Gesundheitswesen
Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock
Tel. +43 512 5360 1150 und 1144
E-Mail: post.gesundheitswesen@innsbruck.gv.at